Der Wahltermin für die Bundestagswahl am 24. September 2017 kommt Ihnen ungelegen? Sie haben schon was anderes vor oder sind einfach nicht mobil genug, zum Wahllokal zu kommen? Vielleicht haben Sie ja auch einfach keine Zeit zum Wählen, weil Sie arbeiten, die Verwandtschaft bekochen oder dringend verreisen müssen.
Anlässe, warum man es zu einem Wahltermin nicht an die Urne schafft, gibt es viele – sie alle sind aber kein Grund dafür, auf sein demokratisches Recht zu verzichten und andere allein darüber entscheiden zu lassen, wer künftig das Sagen hat.
Wählen können Sie nämlich dennoch: Machen Sie einfach Briefwahl! Wir erklären Ihnen gerne, mit Hilfe des Bundeswahlleiters, wie das geht:
„Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. […]
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. Holen Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben. […]“
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Mitwirkung am demokratischen Prozess – ob am 24. September in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl!
Alle wichtigen Informationen finden Sie HIER.